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Sie haben Rechte, wir haben Pflichten.


  • 1. Allgemeines

    1.1. Rechte & Pflichten

    Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen der Media Stage Austria, welche die Plattform Lohnrechner.com betreibt, und dem Vertragspartner. Als Vertragswortlaut wird die Plattform (im Folgenden "Lohnrechner") vereinbart. Die wechselseitigen Rechte und Pflichten zwischen Lohnrechner und dem Vertragspartner bestimmen sich ausschließlich nach dem Inhalt des Auftrages und diesen AGB.

    1.2. Geltungsbereich

    Der Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von allgemeinen Geschäftsbedingungen durch ihn von den AGB von Lohnrechner auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. Vertragserfüllungshandlungen durch Lohnrechner gelten insofern nicht als Zustimmung zu von den AGB von Lohnrechner abweichenden Vertragsbedingungen.

    1.3. Wirksamkeit

    Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen AGB in Widerspruch stehen, gelten nur insoweit als wirksam, als sie von Lohnrechner schriftlich bestätigt wurden.

  • 2. Preise

    2.1 Die Preise von Lohnrechner bestimmen sich – vorbehaltlich einer abweichenden schriftlichen Vereinbarung – nach den jeweils gültigen Preislisten, die im Internet online über die Domain von Lohnrechner „Lohnrechner.com“ abrufbar sind. Maßgebend ist die Preisliste, die zum Zeitpunkt des Zuganges des Antrages des Vertragspartners von Lohnrechner im Internet veröffentlicht ist.

    2.2 Sämtliche von Lohnrechner genannten Preise verstehen sich als Nettopreise exklusive sämtlicher Steuern.

  • 3. Zahlungsbedingungen

    3.1 Lohnrechner erstellt die Rechnung unverzüglich nach der Auftragserteilung und übersendet diese dem Vertragspartner. Zahlungen an Lohnrechner haben mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich auf das in der Rechnung von Lohnrechner namhaft gemachte Konto zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist bei Überweisungen die Gutschrift auf dem von Lohnrechner bekannt gegebenen Konto maßgebend.

    3.2 Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen spesen- und abzugsfrei unverzüglich nach Zugang der Rechnung an den Vertragspartner zu leisten.

    3.3 Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten, wenn auch für die Bezahlung des Kaufpreises andere Zahlungskonditionen vereinbart wurden. Vom Vertragspartner sind die Mehrwertsteuergesetze zu berücksichtigen.

    3.4 Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist Lohnrechner berechtigt, Verzugszinsen und Zinseszinsen in der Höhe von 12% p.a. zu berechnen. Im Falle der Säumnis ist der Vertragspartner verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle sonstigen prozessualen und außerprozessualen Kosten der Einbringlichmachung, auch die Kosten eines von v beigezogenen Rechtsanwaltes, zu ersetzen. Sofern Lohnrechner das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Vertragspartner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 8,-- zu bezahlen. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge der Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfällige Kreditkonten von Lohnrechner anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. Gegen den Vertragspartner geltend gemachte Ansprüche berechtigen diesen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.

    3.5 Bei Zahlungsverzug entfallen die dem Vertragspartner allenfalls eingeräumte Rabatte.

    3.6 Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückbehaltung von Zahlungen durch den Vertragspartner – aus welchen Gründen auch immer - ist mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig.

    3.7 Für den Fall des Zahlungsverzuges oder der Zahlungsunfähigkeit des Vertragspartners ist Lohnrechner berechtigt, die vertragliche Verpflichtungsausführung von Aufträgen bis zur vollständigen Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einstweilig einzustellen. In diesen Fällen ist Lohnrechner auch berechtigt, bei Folgeaufträgen eine Vorausvergütung zur Bedingung für die Leistungserbringung zu machen. Weiters ist Lohnrechner in diesen Fällen berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

  • 4. Gewährleistung, Schadenersatz, Irrtumsanfechtung

    4.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Die Einschaltung ist vom Vertragspartner unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 3 Tagen nach der Veröffentlichung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels zu prüfen. Feststellbare Mängel sind bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche detailliert schriftlich Lohnrechner mitzuteilen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Einschaltung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewähr- oder Schadenersatzansprüche, sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung, sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

    4.2 Lohnrechner behält sich das Recht vor, den Gewährleistungsanspruch nach ihrer Wahl durch Verbesserung/Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Preisminderung oder Wandlung können nur verlangt werden, sofern kein weiterer Verbesserungsversuch dem Vertragspartner zumutbar ist.

    4.3 Die Haftung von Lohnrechner ist auf Schäden, die bei der Anzeige selbst auftreten, beschränkt; die Haftung von Lohnrechner für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Haftung von Lohnrechner für Schäden wegen leichter oder grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Der Vertragspartner hat Verursachung, Rechtswidrigkeit und Verschulden zu beweisen. Ersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis vom Schaden, jedenfalls in zwei Jahren nach Erbringung der Leistung.

    4.4 Die Anzeigen durch Lohnrechner basieren ausschließlich auf den vom Vertragspartner erteilten Selbstauskünften und werden auf ihre inhaltliche Richtigkeit von Lohnrechner nicht geprüft. Lohnrechner kann daher von unrichtigen Angaben nicht zur Haftung herangezogen werden. Für den Inhalt, insbesondere dessen Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit der zur Schaltung der Anzeigen zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen trägt daher allein der Vertragspartner die Verantwortung.

    4.5 Wartungsarbeiten, Aktualisierungen oder ähnliche Arbeiten werden von Lohnrechner, wenn möglich so vorgenommen, dass Nutzungsausfallzeiten nicht auftreten. Soweit als möglich werden diese Arbeiten im Netz bekannt gegeben. Bei Unterbrechungen – aus welchen Gründen auch immer – können Ansprüche gegen den Betreiber nicht gestellt werden. Unterbrochene Übertragungen, die auf Netzausfälle zurückzuführen sind, auf die Lohnrechner keinen Einfluss hat, sowie unterbrochene Übertragungen, die durch höhere Gewalt verursacht werden, können gegenüber Lohnrechner keine Ansprüche begründen.

  • 5. Gerichtsstand und anwendbares Recht

    5.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis, an welchem Lohnrechner als Vertragspartner beteiligt ist, ist die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart.

    5.2 Es wird die ausschließliche Anwendbarkeit des österreichischen Rechtes vereinbart. Die Vertragssprache ist deutsch.

  • 6. Sonstiges

    6.1 Sollten etwaige Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hierdurch in ihrer Wirksamkeit unberührt. Anstelle einer etwa unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was in rechtlich zulässiger Weise der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.

    6.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgeben von Schriftformerfordernis.

    6.3 Der Vertragpartner hat Änderungen seiner Anschrift unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Schriftstücke gelten als dem Vertragspartner zugegangen, wenn sie an seine zuletzt bekannt gegebene Anschrift gesandt wurden.